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Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2025 - 2028
Die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden (Gemeindepräsidium, Gemeinderat, Schulratspräsidium, Schulrat, Geschäftsprüfungskommission) finden am 22. September 2024 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wurde auf den 24. November 2024 festgesetzt.
Einreichung von Wahlvorschlägen für Stimmzettel
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang müssen bis Freitag, 28. Juni 2024, 16.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei eintreffen (Poststempel genügt nicht).
Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 in Thal stimmberechtigten Personen unterzeichnet sind. Sie haben ausschliesslich wählbare Kandidaten zu enthalten, die ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben. Die entsprechenden Formulare können bei der Gemeinderatskanzlei oder auf der Website www.thal.ch bezogen werden.
Die Gemeinde Thal erstellt die Stimmzettel nach Massgabe der gültigen Wahlvorschläge.
Allfälliger zweiter Wahlgang
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 24. November 2024 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis Montag, 30. September 2024, 11.30 Uhr, der Gemeinderatskanzlei Thal einzureichen. Im zweiten Wahlgang ist eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.
Download: | Kandidatur_Schulratspräsidium_2024.xlsxKandidatur_Schulrat_2024.xlsxKandidatur_GPK_2024.xlsxKandidatur_Gemeinderat_2024.xlsxKandidatur_Gemeindepräsidium_2024.xlsx |
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