Seit Jahren werden elektrischen Installationen periodisch, im Auftrag der Technischen Betriebe Thal (TBT), auf Sicherheitsmängel überprüft. Am 1. Januar 2002 hat der Bundesrat die neue, revidierte Niederspannungs-Installations-Verordnung (NIV) in Kraft gesetzt. Mit dieser Verordnung wird sich auch für Sie als Eigentümer etwas ändern.
Sie sind für die Installation verantwortlich.
Für jede neue Installation muss ein Sicherheitsnachweis erbracht werden und an die TBT geschickt werden. Der Sicherheitsnachweis ist ein Dokument, welches die korrekte Installation bescheinigt und durch einen konzessionierten Installateur ausgestellt werden muss. Die periodischen Kontrollen Ihrer Installation müssen Sie durchführen lassen. Damit Sie wissen, wann die Kontrollen fällig sind, werden die TBT Sie rechtzeitig informieren.
Das Verzeichnis der allgemeinen Installations- und Kontrollbewilligungen nach NIV- Installateure und Kontrollorgane – können Sie beim ESTI /Eidgenössisches Starkstrom Inspektorat) ansehen.
Verzeichnis beim ESTIAblauf des Meldewesen und der InstallationskontrolleVor Beginn der ArbeitenInstallationen sind grundsätzlich mit einer
Installationsanzeige der Netzbetreiberin zu melden. Ausgenommen von dieser Meldepflicht sind Installationen mit einem Anschlusswert von weniger als 3.6 kVA sofern sie keine Änderungen an der Steuer- und Messeinrichtung bedürfen.
Vorzeitige InbetriebnahmeWenn Installationen in Betrieb gesetzt werden bevor sie fertiggestellt sind können sie die Montage der Mess- und Steuerapparate mit dem Formular
Bestellung anfordern.
Ausgeführte InstallationenDen Abschluss der Installationsarbeiten ist für jeden Zählerstromkreis mit einer
Fertigstellungsanzeige zu melden sofern die Anschlusswerte 3.6 kVA übersteigen. Eine Fertigstellungsanzeige ist auch einzureichen wenn an den Mess- oder Steuereinrichtungen Änderungen vorgenommen wurden und die Anschlusswerte weniger als 3.6 kVA betragen haben.
SicherheitsnachweisDie Sicherheit jeder Installation ist vom Ersteller bei der Übergabe an den Installationseigentümer mit dem
Sicherheitsnachweis (SiNa) zu bestätigen. Eine Kopie des Nachweises ist der Netzbetreiberin zuzustellen. Anlagen mit besonderer Gefährdung sind vom Installationsinhaber zusätzlich durch ein unabhängiges Kontrollorgan kontrollieren zu lassen.
InstallationskontrolleInstallationseigentümer sind verpflichtet ihre Installationen in regelmässigen Abständen durch ein unabhängiges Kontrollorgan kontrollieren zu lassen. Sie werden durch die Netzbetreiberinnen dazu aufgefordert. Die Netzbetreiberinnen führen nur noch während einer Übergangsfrist von 2 Jahren seit der Inkraftsetzung der Niederspannungsinstallationsverordnung (NIV2002) Installatioskontrollen in ihren eigenen Netzen durch. Nachher sind sie ausschliesslich für die Durchsetzung und Überwachung der Installationskontrolle zuständig.
Anschluss besonderer VerbraucherAbklärungen über den Anschluss besonderer Verbraucher sind vor der Einreichung der Installationsanzeige vorzunehmen. Dies trifft vor allem zu für Verbraucher die Oberschwingungen oder Spannungsschwankungen erzeugen. Für Abklärungen stehen verschiedene Formulare sog. Anschlussgesuche zur Verfügung. Sie sind vor der Installation der Netzbetreiberin zuzustellen.
Gesetzliche BestimmungenWer elektrische Installationen erstellt, ändert oder in Stand stellt und wer elektrische Erzeugnisse an elektrische Installationen fest anschliesst oder solche Anschlüsse unterbricht, ändert oder in Stand stellt, braucht eine Installationsbewilligung des Starkstrominspektorates.